Ausleihbestimmungen

1) Das Recht, den beweglichen Gegenstand auf Grundlage dieses Vertrages zu nutzen, hat nur der Mieter, der im Vertrag unterschrieben hat, oder nahestehende Personen, die von ihm benannt wurden, und zwar zu nichtkommerziellen Zwecken. Für alle anderen Personen ist der Mieter verantwortlich.

2) Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigt der Mieter, dass er mit der Nutzung des beweglichen Gegenstands, seiner Wartung vertraut ist und mit dem Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe, wie im Protokoll beschrieben, einverstanden ist.

3) Auf Grundlage des Leihvertrags verpflichtet sich der Mieter, den beweglichen Gegenstand entsprechend seiner Bestimmung zu nutzen, sodass es nicht zu Beschädigungen oder Diebstahl kommt, einschließlich der ordnungsgemäßen Sicherung gegen Diebstahl und der Sicherstellung während des Transports. Der Mieter verpflichtet sich, alle Vorschriften einzuhalten, die für den Betrieb auf Straßen und Radwegen gelten, und erklärt, dass er fähig und berechtigt ist, den beweglichen Gegenstand zu nutzen.

4) Im Falle der Feststellung eines Mangels am technischen Zustand des beweglichen Eigentums verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter unverzüglich zu informieren und gemäß dessen Anweisungen mit dem Fahrzeug weiter verfahren (abstellen/reparieren).

5) Für die Anmietung eines E-Bikes ist eine Rückzahlungskaution erforderlich, die im Preisverzeichnis des Verleihs angegeben ist. Die Anmietung eines Fahrrads ist nur nach Vorlage von mindestens zwei gültigen Ausweisdokumenten und deren Überprüfung möglich (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).

6) Der Mieter kann nur eine volljährige Person über 18 Jahre sein, die voll geschäftsfähig ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, keinen Vertrag mit einer Person abzuschließen, bei der begründete Bedenken bestehen, dass sie beim Gebrauch des E-Bikes sich selbst oder Dritten Schaden zufügen könnte.

7) Die Miete ist im Moment der Rückgabe des Mietgegenstandes durch Verrechnung mit der Kaution fällig. Im Falle einer Überschreitung der Frist ist der Mieter verpflichtet, die Miete einschließlich einer Gebühr für die Überschreitung der Frist in Höhe von bis zu 200% des Mietpreises gemäß der Preisliste nachzuzahlen.

8) Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags und des Übergabeprotokolls übernimmt der Mieter die volle Verantwortung für den entliehenen Gegenstand, und zwar bis zur Rückgabe des Gegenstands an den Vermieter. Die Nutzung des Mietgegenstands durch Personen, die im Vertrag nicht aufgeführt sind, ist untersagt.

9) Die Fahrt mit dem Elektrofahrrad erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Mieter durch den geliehenen Gegenstand entstehen, sei es an seinem eigenen Eigentum, an anderen beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen, an der Gesundheit des Mieters oder an der Gesundheit Dritter während der gesamten Leihdauer.

10) Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des entliehenen Gegenstands ist der Mieter verpflichtet, diesen Umstand unverzüglich dem Vermieter zu melden. Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, diesen Umstand der Polizei der Tschechischen Republik zu melden, ebenso im Falle eines Unfalls, bei dem der Schaden 5.000 CZK übersteigt, Personen verletzt wurden oder Schäden an Eigentum Dritter entstanden sind. Der bewegliche Gegenstand ist seitens des Vermieters nicht gegen Beschädigung oder Diebstahl versichert, noch wird eine solche Versicherung bereitgestellt. Der Mieter hat das Recht, eine solche Versicherung mit einem Dritten abzuschließen.

11) Die Reservierung erfolgt persönlich im Geschäft des Vermieters, telefonisch oder per E-Mail, und zwar mindestens zwei Tage im Voraus. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Reservierung zu stornieren oder zu ändern, insbesondere in Fällen, in denen der einwandfreie technische Zustand des E-Bikes nicht gewährleistet werden kann.

12) Diese Ausleihordnung und Preisliste sind in der Geschäftsstelle des Vermieters im Geschäft Svět elektrokol, Palackého třída 164, 61200 Brno oder auf der Webseite einsehbar.

 https://svet-elektrokola.cz/pujcovna/

Gültig ab 1.10.2020, Activemedical s.r.o.


 

Mietpreisliste

 

Die im diesem Preisverzeichnis angegebenen Preise gelten für 1 E-Bike. Bei gleichzeitiger Ausleihe von 2 E-Bikes wird der Gesamtpreis um 10 % reduziert, bei gleichzeitiger Ausleihe von 3 oder mehr E-Bikes um 15 %.

Wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach der Ausleihe für den Kauf eines neuen E-Bikes entscheiden, ziehen wir die gesamte Mietgebühr vom Preis des Fahrrads ab.

 

Mietpreisliste:

 

Die Rückzahlungskaution beträgt 5000 CZK (fünftausend Kronen) für jedes Elektrofahrrad. Die Kaution muss bar bei der Abholung des Elektrofahrrads hinterlegt werden.

 

 

Hauptsaison (1.4. – 30.9.)

Nebensaison

Einen Tag (Morgen – Abend)

600 CZK

450 CZK

Zwei Tage (Morgen – Abend)

1000 CZK

800 CZK

Wochenende (Fr. – Mo.)

1500 CZK

1200 CZK

Woche (z. B. Mo – Mo)

2500 CZK

2000 CZK

Woche mit 2 Wochenenden (Fr – Mo)

3500 CZK

2800 CZK

 

 

Weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausleihe:

Kotflügelverleih*

30 CZK / Tag

Ausleihe eines Trägers mit Tasche*

60 CZK / Tag

Jeder weitere Tag (bis zur Höhe des nächsten Postens)

300 CZK (200 CZK außerhalb der Saison)

Reinigung eines verschmutzten Rades

300–600 CZK

Schlüsselverlust

200 CZK

Verlust des Ladegeräts

1200 CZK

 

*Schutzbleche und Träger sind in begrenzter Menge verfügbar und ihre Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.